Widerspruch Ablehnung EMR

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
sonnenlicht77
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Widerspruch Ablehnung EMR

Ungelesener Beitrag von sonnenlicht77 » Mo 28. Nov 2016, 16:38

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich brauche dringend Eure Hilfe. Ich habe die Erwerbsminderungsrente beantragt.
Anerkannt wurden die Erkrankungen:

- Chronisches Schmerzsyndrom
- Angst- und depressive Störung (gemischt)
- Bandscheibenvorfall Halswirbelsäule C4/C5
- Bandscheibenvorfall Halswirbelsäule C5/C6
- Bandscheibenvorfall Brustwirbelsäule TH7/Th8
- Psychophysischer Erschöpfungszustand
- Asthma Bronchiale und Pollinose
- diverse Allergien
- Hashimoto thyreoiditis

Nach der medizinischen Beurteilungkann ich laut RV Berlin noch mindestens 6 Stunden und mehr arbeiten.

Nun habe ich Widerspruch bei der Rv eingelegt, erstmal nur förmlich. Mein Internist schreibt extra ein Schreiben für den Widerspruch.
Morgen habe ich bei meinem Psychiater einen Termin. Er ist relativ jung, aber er unterstützt mich beim Widerspruch. Allerdings hat er mich gebeten, dass ich mich erkundige, welche sozialmedizinische Begründung er reinschreiben soll. Ich habe im Internet recherchiert und nichts gefunden.
Da ich morgen einen Termin bei ihm habe und wir das Schreiben morgen zusammen verfassen werden, bitte ich Euch mir Tipps für Formulierungen zu geben. Ich freue mich über jede Unterstützung!!

Danke!

Lieben Gruß

Sonnenlicht77

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Engelchen22
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Re: Widerspruch Ablehnung EMR

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 28. Nov 2016, 19:25

Hallo Sonnenlicht 77,

erstmal herzlich Willkommen bei uns im K-o-R Forum !
sonnenlicht77 hat geschrieben:
Nach der medizinischen Beurteilungkann ich laut RV Berlin noch mindestens 6 Stunden und mehr arbeiten.
... ich vermute Du wurdest von einem Neurologen begutachtet... dieser hat Dich 6 Std und mehr arbeitsfähig eingestuft.
In der Regel läuft es bei einem 1. Antrag auf EMR - überwiegend auf eine Ablehnung hinaus.
Diese 6 Std Arbeitsfähigkeit ect sind auch " Standart " - die meisten User hier wurden nach einem GA ( Gutachten ) mehr als 6 Std Arbeitsfähig eingstuft - und somit bekommt man leider keine EMR.
Soweit sich die DRV diesen GA natürlich anschliesst.
sonnenlicht77 hat geschrieben:Nun habe ich Widerspruch bei der Rv eingelegt, erstmal nur förmlich. Mein Internist schreibt extra ein Schreiben für den Widerspruch.
Es ist gut und vollkommen richtig, dass Du bei der DRV Widerspruch eingelegt hast - die Begründung solltest Du innerhalb 4 Wochen nachreichen.
Ich bezweifele allerdings ob Dir das " Schreiben " Deines beh. Internisten hilfreich sein wird - diese " Atteste " oder wie immer man diese Schreiben auch benennen möchte,
werden von der DRV " als Gefälligkeitsschreiben " angesehen.....

sonnenlicht77 hat geschrieben:Morgen habe ich bei meinem Psychiater einen Termin. Er ist relativ jung, aber er unterstützt mich beim Widerspruch.
Auch gut, dass Dich Dein beh. Psychiater unterstützt und Dir seine Hilfe zukommen lässt - auch sehr wichtig, dass man damit nicht alleine gelassen wird.
Du berichtest es handelt sich um einen " jungen Arzt " - das sehe ich als kein Problem, bzw würde mich nicht " stören "...
sonnenlicht77 hat geschrieben:Allerdings hat er mich gebeten, dass ich mich erkundige, welche sozialmedizinische Begründung er reinschreiben soll. Ich habe im Internet recherchiert und nichts gefunden.
Diese Aussage hier gefällt mir allerdings weniger - als Dein behandelnder Psychiater, sollte dieser sehr wohl in der Lage sein, seine sozialmedizinische Beurteilung abzugeben. Du befindest Dich in seiner
Behandlung und Therapie, somit sollte er mit Deinen gesundheitlichen Problemen/Einschränkungen auch vertraut sein - und vor allem sollte er eine Sozialmedizinische Beurteilung abgeben können.

Es kann doch nicht sein, dass Du als seine Patientin " im Netz " recherchieren musst/sollst - damit ER etwas auf s Papier bringen kann. :teufel: :teufel: Sorry - da kann ich leider nur mit dem Kopf schütteln.
sonnenlicht77 hat geschrieben:Da ich morgen einen Termin bei ihm habe und wir das Schreiben morgen zusammen verfassen werden, bitte ich Euch mir Tipps für Formulierungen zu geben. Ich freue mich über jede Unterstützung!!
Schade, dass Du Dein Anliegen relativ " kurzfristig " hier postest - mir persönlich fehlt leider die Kraft/Zeit Dir nun in Kürze eine Formulierung zu " liefern "... :amen:
Ich drücke Dir dennoch meine Daumen, dass Du heute Abend/Nacht noch Antworten erhalten wirst.
Wie gesagt eine sozimed. Beurteilung sollte Dein Arzt auch ALLEINE zustande bringen - ich schüttel mit dem Kopf, :Verwirrt: mit welchen " Medizinern " wir uns abgeben müssen bzw deren Ausgeliefert sind. :teufel:

Hier gefunden http://www.zwergdavid-riesegoliath.de/s ... sicherung/
ich habe mir dieses nun nicht durchgelesen - schaue doch bitte, ob etwas hilfreiches darunter sein könnte.

Das wars auf die Schnelle von mir !
Viel Glück u Erfolg und halte uns bitte weiterhin auf dem Laufenden !

Liebe Grüsse
Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Widerspruch Ablehnung EMR

Ungelesener Beitrag von sonnenlicht77 » Mo 28. Nov 2016, 19:35

Hallo liebes Engelchen 22,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, ich finde es auch komisch, dass ich im Internet recherchieren soll...aber er ist noch so jung und hat glaube ich nicht soviel Erfahrung mit sozialmedizinischen Formulierungen. Er hat mich gebeten, da ich im VDK Mitglied bin, die anwältin nach Formulierungen zu fragen. Diese lehnte aber ab sozialmedizinische Formulierungen rauszurücken. Der VDK setzt auch ein Widerspruchsshreiben auf!

Übrigens Fibromyalgie wurde nicht anerkannt von der Rentenversicherung, obwohl ich bei einem Endokrinologen war und der dies diagnostiziert hat bei mir.

Vielleicht kommt ja doch noch die ein oder andere Antwort heute Abend!


Habe dieses Forum leider erst jetzt entdeckt!
Aber toll, dass es dieses Forum gibt!

LG

Sonnenlicht77

royan
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Re: Widerspruch Ablehnung EMR

Ungelesener Beitrag von royan » Di 29. Nov 2016, 01:39

Hallo Sonnenlicht,

hast Du denn bei Deinem Widerspruch gleich alle Unterlagen angefordert, die zur Ablehnung geführt haben ("Akteneinsicht"). :Gruebeln: Die sind für die Begründung unerlässlich, weil man ja erst mal wissen muss, woher die Ablehnung resultiert.
,
Es ist meistens nicht hilfreich, wenn Ärzte speziell für ein laufendes Rentenverfahren etwas schreiben, das wird von der DRV gern mal als "Gefälligkeitsattest" angesehen und nicht weiter beachtet - wie es Engelchen ja auch schon geschrieben hat.

Bei Deinen genannten Diagnosen stellt sich mir die Frage, ob Du z.B. auch einen Schmerztherapeuten unter Deinen Behandlern hast, welche Maßnahmen wegen der Bandscheibenvorfälle bereits unternommen wurden oder noch kommen, wie schwer das Asthma die Pollinose etc. Warst Du schon einmal in einer Reha? Wie ausgeprägt ist die Angst- bzw. depressive Störung? Was die DRV da "anerkannt" hat, ist eigentlich nichts, was eine Rente rechtfertigt, für alles gibt es Therapien, die natürlich in kürzester Zeit zum Erfolg führen *Ironie aus.

Wenn 77 Dein Geburtsjahr ist, dann kennst Du ja schon mal einen Grund, warum Du eine Ablehnung erhalten hast. Hast Du noch einen Hausarzt? Wenn ja, dann lass Dir von Deinem Psychiater für den Hausarzt einen "normalen" Befund schreiben, mit allen gesicherten Diagnosen und der entsprechenden Ausprägung. Diesen kannst Du der Widerspruchsbegründung eher beifügen als einfach ein Attest, welches er auf Deinen Wunsch verfasst. :jaa: :icon_e_wink:

Normalerweise sollte er im Rahmen des Verfahrens von der DRV angeschrieben werden, da bekommt er einen Bogen mit einigen Fragen, die er dann beantworten soll (welche Störungen liegen seit wann vor in welcher Schwere, wie ist die bisherige Therapie, Behandlungsverlauf, Prognose). Gut ist, dass er Dich unterstützt, aber - wie schon gesagt - zum jetzigen Zeitpunkt muss da nichts geschrieben werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber wichtiger, die Unterlagen zu beschaffen und zu sichten. Wenn Du bereits Widerspruch eingelegt hast, finde ich es schon merkwürdig, wenn der VDK jetzt noch ein Widerspruchsschreiben verfasst (ich bin allerdings auch nicht von der Unterstützungleistung der Sozialverbände überzeugt, die meisten "bemühen" sich, sind aber nicht hilfreich - ich drück Dir die Daumen, dass es bei Dir besser funktioniert). :confused:

Für die Widerspruchsbegründung könnte es hilfreich sein, z.B. einen Schmerzkalender beizufügen, Tagesabläufe zu verfassen oder aber auch so etwas wie ein "Krankheits-Lebenslauf", in dem Du die Entwicklung Deiner gesundheitlichen Störungen mit Verlauf aufführst (interessant ist z.B. auch eine eventuelle familiäre Vorbelastung von Eltern/Großeltern/Geschwister) sowie für jede Gesundheitsstörung einen Überblick über alle bisherigen/aktuellen Therapien.

Das waren mal so meine Gedanken.

LG
Royan :umarm:

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Re: Widerspruch Ablehnung EMR

Ungelesener Beitrag von sonnenlicht77 » Mi 30. Nov 2016, 08:46

Hallo Royan,

vielen Dank für Deine Antwort.
Für die EMR mussten meine Ärzte auch Formulare ausfüllen. Welche ich mir dann auch kopierte.
Ja, ich habe alle Unerlagen der beiden Gutachter, bei denen ich war angefordert.
Und ich habe der Rv ausführlich in einem Schreiben erklärt, welche Einschränkungen ich habe.
Ich war in einer "normalen Reha" und einer beruflichen Reha.
Ich kann durch meine vielen Erkrankungen nicht mehr Vollzeit arbeiten. Da ich alleine lebe,bin ich auf mich alleine gestellt.
Mein derzeitiger Grad der Schwerbehinderung beträgt 30 Prozent, wird aber durch Stellung eines Neuantrages oder Änderungsantrages noch weiter bearbeitet.
Mein Psychiater hat gestern nochmal ein Schreiben verfasst in dem er ausdrücklich erklärt, dass ich nicht mehr Volllzeit belastbar bin.
Mein Internist hat auch ein Schreiben für den Widerspruch aufgesetzt, in dem er dies auch nochmal ausführlich erklärt.

Jetzt bin ich mal gespannt wie es weitergeht. Hoffe es wird schnell geklärt, da ich mit Hartz 4 gerade meine Fixkosten zahlen kann...:(

Lg

Sonnenlicht77

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Re: Widerspruch Ablehnung EMR

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mi 30. Nov 2016, 16:19

Hallo Sonnenlicht 77,

ich selbst habe sehr sehr lange gebraucht, bis ich begriffen habe ( glaube ich habe es immer noch nicht verstanden... :schuechtern: bzw kann es nicht akzeptieren) das eine gewisse
" MASCHE " der DRV, hinter ihrem Verhalten, nämlich einer nicht Bewilligung des EMR Antrages und somit der Ablehnung erfolgt ...

Das hat zum Ziel den Antragsteller " mürbe " zu machen und zum Aufgeben zu bewegen !

Selbst wenn man alle Voraussetzungen der DRV erfüllt hat - sämtliche GA irgendwie bewältigt hat, ggf auch noch in Psychotherapeutischer Behandlung sich befindet,
zahlreiche Fachärzte u Kliniken aufgesucht hat - sich in kontinuierlicher Ärztlichen Behandlungen befindet - lehnt die DRV den 1. Antrag meist riguros ab.

Das kann auch im Widerspruch so sein .... eine vielleicht ungünstige Aussage beim GA genügt... und schon hat man verspielt... oder aber der/die GA haben ihr " Soll " an
Ablehnungen noch nicht erfüllt - damit sie wieder neue luktrative Aufträge erhalten - und WUPP erhalten wir Antragsteller die gnadenlose Ablehnung-
welches Leid und Erkrankungen damit verbunden sind - interessiert die DRV " nicht die Bohne "....

sonnenlicht77 hat geschrieben:

Für die EMR mussten meine Ärzte auch Formulare ausfüllen. Welche ich mir dann auch kopierte.
Diese Ärztlichen Stellungnahmen für die DRV - sind diese denn auch positiv für Dich ausgefallen ?
Ein X an der falschen Stelle - könnte fatal sein - mein Neuro hatte sich im Weitergewährungsantrag auch vertan und ein X bei Reha gemacht...
sonnenlicht77 hat geschrieben:Ja, ich habe alle Unerlagen der beiden Gutachter, bei denen ich war angefordert.
Liegen Dir denn die beiden GA schon vor ?
Wie sind sie denn ausgefallen ?
Ggf müssest Du diese GA falls " fehlerhaft " erstellt - korrigieren u somit richtigstellen und der DRV zur Kenntnisnahme übersenden !
sonnenlicht77 hat geschrieben:Und ich habe der Rv ausführlich in einem Schreiben erklärt, welche Einschränkungen ich habe.
Das kannst Du natürlich tun... ABER ob die DRV davon Kenntnis nimmt, bzw sich für ein eigens erstelltes Schreiben interessiert - wage ich aus meinen gemachten Erfahrungen heraus
stark zu bezweifeln.... Da sich die DRV ja nicht mal für die Stellungnahme, Facharztbriefe, Atteste der beh. Fachärzte interessiert bzw diese nicht berücksichtigt und auch oft nicht mal die
eigenes beauftragten DRV Gutachtern " Glauben schenken mag " - falls das GA unter 3 STd arbeitsfähigkeit eingestuft wird - nicht mal das interessiert die DRV und ihren Ärztlichen Dienst...

Selbst die von der DRV in Auftrag gegebene Reha - welche ja das Ziel hat, den Probanden wieder FIT u LEISTUNGSFÄHIG für den Job zu machen, bzw die Gesundheit wiederherzustellen - auch diese GA
werden sehr gerne von der DRV " nicht beachtet "....

Wird auch der Widerspruch durch die DRV abgelehnt - bleibt nur der Weg ans SG !

Mein Weg bis zur EMR Bewilligung hat mehr als 3 Jahre angehalten - das sich dadurch mein GS-Zustand in keinster Weise verbessern konnte - ist klar.

sonnenlicht77 hat geschrieben:Ich kann durch meine vielen Erkrankungen nicht mehr Vollzeit arbeiten. Da ich alleine lebe,bin ich auf mich alleine gestellt.

Das alles ist sehr unschön und für mich natürlich voll nachvollziehbar - die Beweispflicht liegt bei Dir !
sonnenlicht77 hat geschrieben:Mein derzeitiger Grad der Schwerbehinderung beträgt 30 Prozent, wird aber durch Stellung eines Neuantrages oder Änderungsantrages noch weiter bearbeitet.
Wichtig - der GdB und die EMR sind völlig verschiedene paar Schuhe - Du kannst 100 % GdB sein - aber voll arbeitsfähig bei EMR !
Auch interessiert sich die DRV nicht für den GdB - es ist zwar im Antrag eine Frage nach GdB... dennoch völlig uninteressant !
sonnenlicht77 hat geschrieben:Mein Psychiater hat gestern nochmal ein Schreiben verfasst in dem er ausdrücklich erklärt, dass ich nicht mehr Volllzeit belastbar bin.
Mein Internist hat auch ein Schreiben für den Widerspruch aufgesetzt, in dem er dies auch nochmal ausführlich erklärt.
Ich glaube ich hatte Dir dies schon mitgeteilt - es ist gut und wichtig, dass Du Ärzte hast, die " hinter Dir stehen " und Dich beim EMR-Prozedere unterstützen...
Dennoch werden gerade eigens verfasste Arztbriefe oder gar Ärzt. Atteste von der DRV sehr gerne als " Gefälligkeit " angesehen und finden somit keine Beachtung.

Ich hatte meinem EMR Antrag auch das Ärzt. Attest der AfA beigefügt in welchem ich unter 3 Std Arbeitsfähig eingestuft war - Du darfst raten... Beachtung fand es keine, natürlich auch nicht beim GA !
sonnenlicht77 hat geschrieben:Jetzt bin ich mal gespannt wie es weitergeht. Hoffe es wird schnell geklärt, da ich mit Hartz 4 gerade meine Fixkosten zahlen kann...:(
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du sehr bald einen positiven Bescheid erhalten wirst - möchte Dir dennoch mitteilen, dass sich gerade EMR Widersprüche sehr lange hinziehen können - natürlich
gibt es auch hier Ausnahmen, leider hier bei uns im Forum - eine Seltenheit !

Viel Glück und Erfolg wünscht Dir
mit lieben Grüssen

Engelchen 22
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Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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