arbeitsunfähig aus Reha

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 25. Feb 2013, 00:44

Hallo norchen, :smile:
Ein solcher Antrag gilt gemäß Paragraph 116 Abs.2 SGB VI auch als rentenantrag, wenn die oben genannte Maßnahme erfolglos waren oder bereits im Vorfeld als nicht Erfolg versprechen eingestuft werden...
mehr Theorie als Praxis, denn eine Reha KANN unter bestimmtemn Umständen immer in EM-Rente "umgedeutet" werden, was ja hier in Einzelfällen durchaus schon passiert ist, von Seiten der KK ist das erst mal "bedeutungsloses BLA-BLA", denn es hängt eben vom konkreten Reha-Ergebnis ab ...

Im Vorfeld "als nicht Erfolgversprechend" hätte bedeutet, dass die DRV diese Reha (aus diesen Gründen) abgelehnt hätte überhaupt zu finanzieren... die setzen ja auch nicht gerne Geld "in den Sand" ...die Reha wäre also abgelehnt worden, mit der Begründung, dass man damit deine Erwerbsfähigkeit auch nicht mehr ausreichend bessern oder wiederherstellen könne ...deine Reha wurde aber bewilligt ...
Meinen zuständigen Rentenversicherung würde darüber informiert.


JA, KLAR, die wissen das auch so, das braucht denen die KK nicht mitzuteilen, denn das sind Gesetze der DRV (Reha/Rente), zumindest theoretisch ist denen das sicher bekannt ... :glotzen: :Ohnmacht:
Auch müsste ich künftige abgaben bestimmter Erklärungen gegenüber der drv mit der kk abstimmen und Zustimmung einholen...k.a.was damit gemeint ist...
Das bezieht sich auf dein Dispositionsrecht, also z.B. dass du eine bewilligte Reha nicht einfach hättest ablehnen dürfen oder WENN es jetzt tatsächlich eine "Umdeutung" in EM-Rente geben sollte (als Ergebnis der Reha), dann darfst du diese EM-Rente nicht ablehnen und den Zeitpunkt des Beginns (der Rente) auch nicht mehr selber bestimmen ... :ic_down: Damit sichert sich die KK ihren Erstattungsanspruch (an die DRV), für den Fall, dass eine EM-Rente rückwirkend in die Krankengeldzeit bewilligt wird.

Das sagt aber ALLES noch überhaupt NICHTS dazu aus, ob dir tatsächlich eine EM-Rente bewilligt wird oder nicht ...
So war dann zur Reha und wurde als arbeitsunfähig entlassen.
Arbeits-Unfähige Entlassung aus der Reha hat aber noch keine entscheidende Bedeutung dahingehend, dass man dich dort tatsächlich für Erwerbsgemindert hält, ich wurde auch AU entlassen, weil ich an meinen vorhandenen Arbeitsplatz nicht mehr zurück sollte /konnte ...
Trotzdem wurde ich für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" mehr als 6 Stunden Erwerbsfähig entlassen an einem ANDEREN Arbeitsplatz unter Berücksichtugung von "tausend" Einschränkungen und auf einen solchen Arbeitsplatz wird man dich dann bei der AfA eventuell "vermitteln" wollen, wenn du dort den Reha-Bericht vorgelegt hast und das da auch so drinstehen sollte ... :Verwirrt: :Hilfe:
Doc erzählte noch so was in der Art auch keine Wiedereingliederung da ich ja schon einen leichten Job hätte...
Was nun genau im Bericht stehen wird weiss ich nicht...
Das ist genau der Punkt, dass du den Reha-Bericht noch gar nicht vorliegen hast, in den Reha-Kliniken wird viel "erzählt" wenn der Tag lang ist, wichtig ist nur was am Ende auch im Bericht stehen wird ...

Wer soll den Bericht erhalten, ich hoffe du hast nur einen Arzt deines Vertrauens angegeben, wo der hingeschickt werden soll, damit ihr das dann erst mal besprechen könnt, was da drin steht und welche Bedeutung das jetzt für dich haben kann /wird. :confused: :Gruebeln:

Dass man keine Wiedereingliederung empfehlen wird, bedeutet auch keine Bestätigung von Erwerbsminderung, das heißt eben nur, dass man dich nicht unbedingt an deinen alten Arbeitsplatz zurückschicken wird, in einer anderen /neuen Firma kann ja keine "Wiedereingliederung" stattfinden.
Ist das nun so das der rehaantrag in einen rentenantrag umgewandelt wird?
Aber einen Antrag auf EMR muss ich ja trotzdem noch stellen, jedenfalls sagte die Tante bei der drv gestern nix anderes und gab mir den Antrag plus abgabebereit mit...
Wenn das so ist, wird dir das von der DRV direkt in einem Schreiben mitgeteilt, die bekommen den Bericht ja auch von der Reha-Klinik (das kann einige Wochen dauern) und entscheiden dann in diesen Fällen darüber, ob eine Berentung erfolgen muss oder nicht.
Es ist richtig, ein kompletter Antrag auf EM-Rente muss dann trotzdem noch gestellt werden, nach der Aufforderung durch die DRV, gibt es dann aber (üblicherweise) keine Probleme mehr bei der Bewilligung der EM-Rente, läuft schon ein Antrag ist das auch in Ordnung. :lesen: :ic_up:
Tja ich verstehe das alles nicht, der sozialberater in der Reha meinte sogar das ich unter Umständen gar keinen Antrag mehr stellen müsste.
Der Sozialberater sollte vielleicht nochmal seine Kenntnisse auffrischen, bei der DRV gibt es KEINE Rente ohne Antragstellung, diese "Umdeutung einer Reha in Rente" ist nur ein (eher theoretischer) Bürokratieschritt, der dann die Bewilligung der EM-Rente (nach der offiziellen Antragstellung auf EM-Rente) relativ schnell und problemlos folgen läßt.

Das Wichtigste überhaupt ist erst mal der Reha-Bericht und, dass du den SELBER möglichst lesen kannst, bevor ihn andere (Ämter) zu lesen bekommen, bei den Deutungen können wir hier inzwischen schon ganz gut helfen. :Gruebeln: :Heiss: :Hilfe:
Es gibt viele "nette" Umschreibungen von beruflichen Einschränkungen in solchen Berichten, die dennoch nicht unbedingt zur Bewilligung einer EM-Rente führen müssen, so ein taufrischer Reha-Bericht ist nämlich ein Dokument mit Gutachten-Charakter für die Entscheidung der DRV dazu.

Arbeits-Unfähigkeit ist NICHT gleichbedeutend mit Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit), auch eine längerdauernde AU wird (aus Sicht der DRV) nur als vorübergehender Zustand gesehen, der nicht unbedingt die Berentung erfordert ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von norchen » Mo 25. Feb 2013, 10:14

Danke euch ganz lieb für die antworten.
Der rehabericht geht nur an meine hausärztin und sicher bekommt ihn die drv doch auch.
Bin echt gespannt was drin steht :confused:

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von norchen » Di 26. Feb 2013, 20:32

hallo da bin ich mal wieder,

der reha bericht ist da und was soll ich sagen...der hilft mir absolut nicht weiter...setzt mich noch mehr unter druck...wie soll es weiter gehen :confused:

der arzt schrieb, mehr als 6 stunden arbeiten und vollschichtig einsetzbar für leichte bis mittelschwere tätigkeit, sogar überwiegend stehend, sitzend oder gehend...keine ahnung wie das derzeit funktionieren soll :Angst:

auf der anderen seite steht...arbeitsunfähig entlassen und es muss abgewartet werden ob die neue basismedikamentation greift...da warte ich schon seit über ein jahr drauf, ist mitlerweile die dritte in einem jahr... ich weiss nicht wie es weiter gehen soll,
sehe eigentlich auch keinen sinn einen em rentenantrag zu stellen, aber im mai ist schluss mit krankengeld :traurig:

was mach ich denn nun??? sogar der typ von kk sagt das die aussichten damit eine em rente zu bekommen aussichtslos sind...nur von irgen etwas muss ich doch leben, abgesehen davon das ich ja weiter versichert bleiben muss...sprich kk und rentenversichert...

nur die vorstellung in meinem jetztigen zustand wieder zu arbeiten treibt mir tränen in die augen, ich will ja schon gern, nur gehts im moment einfach nicht...
habt ihr einen tipp?? sll ich trotz diesem bericht den antrag stellen?? denke die lachen sich kaputt, wenn mein antrag auf deren tisch flattert...
heute rief mich die sozialbetreuerin unserer firma an und meinte ich solle dran denken das ich weiter abgesichert bin und mir überlegen den antrag trotzdem zu stellen...ich weiss nichts mehr...rein gar nichts...kann nicht mal mehr denken :traurig: :traurig:

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von norchen » Do 28. Feb 2013, 15:40

huhu
schade... :Hilfe:
keiner ne idee :confused:

elzesuse
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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Do 28. Feb 2013, 15:48

Liebes Norchen
Stell deinen Antrag ...so würde ich es machen .....
Lass Dich nicht unterkriegen....immer positiv denken....
Drück dich ganz lieb Sanne

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von norchen » Do 28. Feb 2013, 19:06

hallo sanne danke dir :jaa:
hattest du denn auch so einen dämlichen rehabericht, ich finde ja schon das der sich arg widerspricht...arbeiten voll prinzipiell ja und dann aber arbeitsunfähig und muss abgewartet werden...da kann sich ja jeder das seine raus suchen :Gruebeln:
lg grüße norchen

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Do 28. Feb 2013, 20:57

Liebes Norchen
Mein Rehabericht war genauso wie wir den besprochen hatten und es ist heute genau das eingetroffen was sie mir gesagt haben.... volle em rente...bis ende April 2014...
Da sich dein Rehabericht wiederspricht solltest du auf jedenfall die EM rente beantragen ...wenn du ausgesteuert wirst bekommst du ja die Nahtlosigkeit vom Arbeitsamt ...da du ja noch keine Ablehnung der Rente hast...
GGLG Sanne und grüß mir das Norchen :groehl:

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 1. Mär 2013, 01:19

Hallo norchen, :koepfchen: :troesten:
der reha bericht ist da und was soll ich sagen...der hilft mir absolut nicht weiter...setzt mich noch mehr unter druck...wie soll es weiter gehen
na das ging ja mal turboschnell, ist ja eher selten der Fall ...hast du dir eine Kopie geben lassen ???
der arzt schrieb, mehr als 6 stunden arbeiten und vollschichtig einsetzbar für leichte bis mittelschwere tätigkeit, sogar überwiegend stehend, sitzend oder gehend...keine ahnung wie das derzeit funktionieren soll


NÖ, das kann nicht funktionieren, denn "überwiegend" heißt ja 90 - 100 % der Arbeitszeit, also entweder machst du "3-fach-Schicht" oder du kannst alle 3 Haltungen dauerhaft (ohne Probleme) aushalten ... üblicherweise wird EINE Haltung mit "überwiegend" angekreuzt und zwar diejenige, die noch am längsten möglich ist ... :confused:

Das bekommen die aber selten hin, bei mir steht schriftlich, dass ich sitzende Tätigkeiten machen soll (NUR LEICHT) und bei den Kreuzen konnte ich dann auch plötzlich längere Zeit im Stehen arbeiten...nach 5 Minuten stehen falle ich um (schon ohne zu arbeiten dabei :glotzen: ), aber wen interessiert denn das ... :Gruebeln:
auf der anderen seite steht...arbeitsunfähig entlassen und es muss abgewartet werden ob die neue basismedikamentation greift...da warte ich schon seit über ein jahr drauf, ist mitlerweile die dritte in einem jahr... ich weiss nicht wie es weiter gehen soll,
Gibt es konkrete Aussagen zu deinem aktuellen Arbeitsplatz, kannst du da (lt. Reha-Bericht) weiterarbeiten (wenn die Medikation anschlägt) oder wird das ausgeschlossen ???
Das wäre schon wichtig, was steht zu dieser Frage (letzte Tätigkeit ???) im Bericht /Einschätzung unter 3 Stunden / 3 - unter 6 Stunden oder auch MEHR als 6 Stunden... :confused:
sehe eigentlich auch keinen sinn einen em rentenantrag zu stellen, aber im mai ist schluss mit krankengeld
NaJa, dafür müßte man das Teil erst mal Stück für Stück "auseinandernehmen", Erwerbsfähigkeit behaupten, die (bei entsprechender Wirkung von Medis) am Tag X mal wieder zur Arbeitsfähigkeit führen könnte, ist ja ziemlich dürftig, das ist ja nicht wirklich ein "Zeitrahmen" für deine "baldige Genesung", sowas stand in der Art damals im Reha-Bericht vom Dopa auch drin ...

Man befand ihn sogar für weiterhin "Erwerbsfähig" in seiner aktuellen Firma (hatte sogar eine Arbeitsplatz-Besichtigung vorgenommen, bei der Gelegenheit hat sein Chef klargestellt, dass er SOOO NIX mehr mit ihm anfangen könne :nein: :nein: ), er wurde dann auch AU entlassen, ohne jegliche Prognose welches "Wunder" da nun WANN was dran ändern könnte ...
was mach ich denn nun??? sogar der typ von kk sagt das die aussichten damit eine em rente zu bekommen aussichtslos sind...nur von irgen etwas muss ich doch leben, abgesehen davon das ich ja weiter versichert bleiben muss...sprich kk und rentenversichert...
Und warum kennt der Typ von der KK überhaupt schon den Reha-Bericht (das geht wenn überhaupt NUR den MDK was an, was da drin steht), das war keine gute Idee, denn wenn die schon meinen (ganz ohne medizinisch was davon zu verstehen :Gruebeln: ), dass auf Rente eh keine Aussicht besteht damit, dann könnten sie (wie beim Dopa) auf die Idee kommen, dass dich deine Firma wieder "eingliedern sollte" ...schließlich läuft dein KG-Anspruch bald ab ...der Dopa hat nur 2 Tage "durchgehalten", beim "Wiedereingliedern", dabei sollte er nur erst mal "anwesend sein" ... :Heiss: :Hilfe:

Auch wenn das nicht konkret drinsteht in dem Bericht, kann die KK auf so eine Idee kommen und bei der AfA (nach der Aussteuerung) wird man sich da ganz sicher drauf stürzen, wenn NIX dazu drinsteht, ob du deine leztzte Tätigkeit überhaupt noch ausüben kannst /sollst ... :confused: :Gruebeln:

Ist ja aktuell "Mode", dann zu fordern, dass die Firma sich zu deiner Weiterbeschäftigung äußern soll, unter Berücksichtigung der bestehenden Einschränkungen... :Ohnmacht:
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Ob die sich "kaputtlachen" kann dir erst mal egal sein, ALGI nach der Aussteuerung gibt es NUR wenn (irgendein) Antrag bei der DRV gestellt wurde, der noch bearbeitet wird, ansonsten bekommst du dort GAR NICHTS...arbeitslos bist du ja nicht ... ein Reha-Antrag ist gerade durch, also bleibt ja nur noch ein Antrag auf EM-Rente, um die Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III in Anspruch nehmen zu können.

Den solltest du aber besser erst ganz kurz vor dem Ende deines Krankengeldes stellen, denn die DRV ist oft auch sehr schnell mit den Ablehnungen (besonders wenn ein solcher, frischer Reha-Bericht vorliegt) und dann macht die AfA auch gleich "Zicken", obwohl der Anspruch auch bei Widerspruch und Klage (gegen die Ablehnung der EM-Rente) gegeben ist.

Ich hoffe sehr, du hast gute Ärzte, die dich da unterstützen und dir vielleicht schon was für die Antragstellung bescheinigen, dass die Reha nicht das erwartete Ergebnis gebracht hat usw., bist du schon beim Arzt gewesen nach der Reha, das wäre sehr wichtig, damit das dokumentiert wird, wie :kack: es dir gerade geht...soll ja eigentlich nicht sein nach "erfolgreicher Reha" ... :Verwirrt: :Ohnmacht:
heute rief mich die sozialbetreuerin unserer firma an und meinte ich solle dran denken das ich weiter abgesichert bin und mir überlegen den antrag trotzdem zu stellen...ich weiss nichts mehr...rein gar nichts...kann nicht mal mehr denken
Warum läßt du dich immer von allen Leuten anrufen :Gruebeln: , das ist doch "Schwachsinn" was die dir da erzählt, hat sie dir auch gesagt, auf welche Weise du nach dem Krankengeld versichert bist, durch deine Firma ja sicher nicht ... durch einen Antrag auf EM-Rente allerdings AUCH NICHT... die Versicherung (KK /DRV) wird nach der Aussteuerung durch die AfA übernommen, jedenfalls wenn man dir dort die Leistung nach § 145 SGB III anerkennt und einen Bescheid dazu erteilt hat.

Wenn sie das nichtmal weiß, dann sollte sie dich besser nicht telefonisch "belästigen", ein Antrag auf EM-Rente wird aber EINE Bedingung sein, dass die AfA überhaupt zahlen wird /muss und deine Bereitschaft dich (trotzdem) mit deinem "Restleistungs-Vermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Welchen Rahmen dieses "Restleistungs-Vermögen" hat wird der Amtsarzt der AfA feststellen und danach richtet sich dann das weitere Vorgehen der AfA, dort darfst du NIE behaupten, dass du überhaupt nicht arbeiten kannst aktuell (und KEINE AU-Bescheinigung mehr dort abgeben :ic_down: ) ...dann bekommst du dort NICHTS ...

Es ist zwar (meist) eine eher theoretische Arbeitsbereitschaft, aber wenn du die nicht zeigst, besteht kein Anspruch auf ALGI, das ist leider KEIN "Ersatz-Krankengeld" ... es tut mir leid, wenn dich das noch mehr durcheinander bringen sollte :koepfchen: :troesten: , aber so sind nun mal die Fakten nach dem Auslaufen des Krankengeldes.

Lies dir das bitte noch sehr oft durch (druck es dir notfalls aus :ic_up: ), denn die AfA wird dich zu vielen Sachen NICHT korrekt informieren und dein Unwissen ausnutzen wo sie nur kann.

Den Reha-Bericht solltest du "auseinandernehmen" und eine Gegendarstellung schreiben, die du dann als Beschwerde (Übergabe-Einschreiben) an die DRV schickst, es wird zwar nicht viel bringen, aber je später du das Reha-Ergebnis "bemängelst", umso eher wird man dir vorhalten, dass du dich erstaunlich spät darüber beschwerst ... verlange, dass man deine Gegendarstellung zumindest an den Bericht anheftet, bevor er an andere Stellen (Gutachter z.B.) gegeben wird, das ist auch wichtig für die Bearbeitung deines (nachfolgenden!) EM-Renten-Antrages.

Es geht nicht darum was Andere dazu meinen, du wirst den Antrag stellen müssen, wenn du wenigstens noch das ALGI in Anspruch nehmen willst ...was danach käme wäre dann HARTZ 4, ich kann nicht beurteilen, ob du darauf einen Anspruch hättest.

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von norchen » Fr 1. Mär 2013, 19:00

hallo doma,
nun versuche ich mal die offenen fragen zu klären-sorry wg kleinschreibung, geht aber net besser mit den fingern :Heiss:

kopie vom bericht habe ich mir natürlich sofort gemacht als ich wusste er ist da u kk hat mir auch eine zukommen lassen.
kk bekam den bericht direkt aus der rehaklinik und von dem anruf wusste och ja erst das er bereits da ist :confused:

die seite mit der sozialmedizinischen leistungsbeurteilung war bei der kopie von der kk nicht dabei, demnach haben die sie nicht bekommen...also diese eine seite.
in der steht halt mehr als 6 stunden, überwiegend stehend, sitzend und gehend sind angekreuzt, genau so wie früh spät nachtschicht und auch tagschicht ist angekreuzt bei positiv, bei negatives leistungsvermögen ist bewegungs-u haltungsapparat angekreuzt, auch in meiner letzten tätigkeit wurde mehr als 6 stunden angekreuzt.

dann gibt es den punkt sozialmedizinische epikrise, beurteilung der letzten beruflichen tätigkeit...
unter berücksichtung der von der pat. geschildertenberuflichen belastung, den angeführten beschwerden sowie den objektivierbaren funktionellen einschränkungen ist die zuletzt ausgeübte tätigkeit
prinzipiell zumutbar :Verwirrt:

aber wie gesagt ganz zum schluss kommt dann bei entlassungsform...arbeitsunfähig. die hier neu eingeleitete basistherapie muss noch abgewartet werden...
meine hausärztin sagte heute nur dazu...und wir beide wissen ja wie lange wir da schon auf eine wirkung warten und ich soll bzw muss den antrag stellen...

so und die firmeneigene sozialberaterin ruft im auftrag des ag an um mir ihre unterstützung anzubieten, die sie aber vergessen kann da sie eh nicht viel ahnung meiner ansicht nach hat. mit dem em antrag meinte sie allerdings auch das es sein muss auch wg der afa und dem übergangsgeld...aber dabei könnte sie mir nicht helfen... :Verwirrt:

mit der gegendarstellung muss ich schauen was und wie ich da etwas zu papier bringen soll...soll ich da all das klarstellen was in meinen augen falsch ist?? z.b. steht bei anamnese allergien seien nicht bekannt...lach mich kaputt, hab sogar den allergiepass mit den medikamentenallergien vorgelegt, ganz zu schweigen davon das ich ihnen aufschrieb wie mein notfallset heißt bzw aus welchen medis es besteht u das wurde sogar auf dem mediplan vom arzt vermerkt :confused: auch bei den einschränkungen z.b. im haushalt ect. wurde einiges einfach weggelassen und auch bei der arbeitsplatzbeschreibung fehlen die wichtigsten details.

noch eine frage, was sage ich denn bei der afa wg meiner erkrankung bzw wenn die mich fragen wie mein leistungsvermögen derzeit aussieht??? da wollte ich nächste woche hin, oder ist das noch zu früh, werde am 26. mai ausgesteuert und war letzte woche schon mal da wg 3 monatsfrist, da sagten die aber vor dem 27.02. dürfen sie mir den antrag nicht geben und ich hätte nicht die pflicht mich direkt am 27.zu melden, könne dann einfach mal rein kommen-so haben es mein mann und ich verstanden...

ich möchte mich schon mal echt ganz herzlich bei dir lieber doma für deine hilfe und zeit bedanken,natürlich auch bei allen anderen die mir helfen, hoffe auch weiter auf deine/eure hilfe denn ich möchte gern alles irgendwie richtig machen und bin von natur aus sehr flatterhaft

da fällt mir noch ein hier steht echt auch noch...selbsteinschätzung des patienten zur teilhabe am arbeitsleben...rede von einer vierstufigen skala zur messung der subjektiven prognose der erwerbsfähigkeit, da gäbe es drei items - 1 erwartung bis gesetzl. rentenalter erwerbsfähig zu sein...-2 dauerhafte (subjektive) gefährdung der erwerbstätigkeit und..-3 gedanken daran einen antrag auf vorzeitige berentung aus gesundheitsgünden zu stellen... (das habe ich nicht einmal erwähnt) und darunter steht dann das ergebnis dieser selbsteinschätzung...
in der skala von 0-3 punkten wurden 3 punkte erreicht...0 optimistische einschätzung, 3 pessimistische einschätzung der erwerbsprognose.
damit besteht eine subjektive ungünstige selbsteinschätzung der mittelfristigen erwerbsprognose......tjaaaaa keine ahnung wo von die hier reden...auf die fragen wie ich es selbst einschätze hab ich immer gesagt ich weiss es nicht, möchte gern arbeiten, aber stand jetzt hier und heute geht es nicht aus dem und dem grund...und ich weiss heute nicht was morgen oder übermorgen ist...weiss ich ja auch nicht oder?war das schon falsch???

danke und lg norchen

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Re: arbeitsunfähig aus Reha

Ungelesener Beitrag von norchen » Do 7. Mär 2013, 09:45

hallo an alle,

leider hat sich noch keiner gefunden für meine fragen, aber ich wollt euch schon mal sagen...das eine gegendarstellung einmal an die klinik und eine abschrift an die drv gestern raus sind und nu bin ich mal gespannt.
auf dem arbeitsamt war ich noch nicht, habe bissi angst vor dem gang und hoffe mein mann begleitet mich.
lg norchen

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