mehr Theorie als Praxis, denn eine Reha KANN unter bestimmtemn Umständen immer in EM-Rente "umgedeutet" werden, was ja hier in Einzelfällen durchaus schon passiert ist, von Seiten der KK ist das erst mal "bedeutungsloses BLA-BLA", denn es hängt eben vom konkreten Reha-Ergebnis ab ...Ein solcher Antrag gilt gemäß Paragraph 116 Abs.2 SGB VI auch als rentenantrag, wenn die oben genannte Maßnahme erfolglos waren oder bereits im Vorfeld als nicht Erfolg versprechen eingestuft werden...
Im Vorfeld "als nicht Erfolgversprechend" hätte bedeutet, dass die DRV diese Reha (aus diesen Gründen) abgelehnt hätte überhaupt zu finanzieren... die setzen ja auch nicht gerne Geld "in den Sand" ...die Reha wäre also abgelehnt worden, mit der Begründung, dass man damit deine Erwerbsfähigkeit auch nicht mehr ausreichend bessern oder wiederherstellen könne ...deine Reha wurde aber bewilligt ...
Meinen zuständigen Rentenversicherung würde darüber informiert.
JA, KLAR, die wissen das auch so, das braucht denen die KK nicht mitzuteilen, denn das sind Gesetze der DRV (Reha/Rente), zumindest theoretisch ist denen das sicher bekannt ...
Das bezieht sich auf dein Dispositionsrecht, also z.B. dass du eine bewilligte Reha nicht einfach hättest ablehnen dürfen oder WENN es jetzt tatsächlich eine "Umdeutung" in EM-Rente geben sollte (als Ergebnis der Reha), dann darfst du diese EM-Rente nicht ablehnen und den Zeitpunkt des Beginns (der Rente) auch nicht mehr selber bestimmen ... Damit sichert sich die KK ihren Erstattungsanspruch (an die DRV), für den Fall, dass eine EM-Rente rückwirkend in die Krankengeldzeit bewilligt wird.Auch müsste ich künftige abgaben bestimmter Erklärungen gegenüber der drv mit der kk abstimmen und Zustimmung einholen...k.a.was damit gemeint ist...
Das sagt aber ALLES noch überhaupt NICHTS dazu aus, ob dir tatsächlich eine EM-Rente bewilligt wird oder nicht ...
Arbeits-Unfähige Entlassung aus der Reha hat aber noch keine entscheidende Bedeutung dahingehend, dass man dich dort tatsächlich für Erwerbsgemindert hält, ich wurde auch AU entlassen, weil ich an meinen vorhandenen Arbeitsplatz nicht mehr zurück sollte /konnte ...So war dann zur Reha und wurde als arbeitsunfähig entlassen.
Trotzdem wurde ich für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" mehr als 6 Stunden Erwerbsfähig entlassen an einem ANDEREN Arbeitsplatz unter Berücksichtugung von "tausend" Einschränkungen und auf einen solchen Arbeitsplatz wird man dich dann bei der AfA eventuell "vermitteln" wollen, wenn du dort den Reha-Bericht vorgelegt hast und das da auch so drinstehen sollte ...
Das ist genau der Punkt, dass du den Reha-Bericht noch gar nicht vorliegen hast, in den Reha-Kliniken wird viel "erzählt" wenn der Tag lang ist, wichtig ist nur was am Ende auch im Bericht stehen wird ...Doc erzählte noch so was in der Art auch keine Wiedereingliederung da ich ja schon einen leichten Job hätte...
Was nun genau im Bericht stehen wird weiss ich nicht...
Wer soll den Bericht erhalten, ich hoffe du hast nur einen Arzt deines Vertrauens angegeben, wo der hingeschickt werden soll, damit ihr das dann erst mal besprechen könnt, was da drin steht und welche Bedeutung das jetzt für dich haben kann /wird.
Dass man keine Wiedereingliederung empfehlen wird, bedeutet auch keine Bestätigung von Erwerbsminderung, das heißt eben nur, dass man dich nicht unbedingt an deinen alten Arbeitsplatz zurückschicken wird, in einer anderen /neuen Firma kann ja keine "Wiedereingliederung" stattfinden.
Wenn das so ist, wird dir das von der DRV direkt in einem Schreiben mitgeteilt, die bekommen den Bericht ja auch von der Reha-Klinik (das kann einige Wochen dauern) und entscheiden dann in diesen Fällen darüber, ob eine Berentung erfolgen muss oder nicht.Ist das nun so das der rehaantrag in einen rentenantrag umgewandelt wird?
Aber einen Antrag auf EMR muss ich ja trotzdem noch stellen, jedenfalls sagte die Tante bei der drv gestern nix anderes und gab mir den Antrag plus abgabebereit mit...
Es ist richtig, ein kompletter Antrag auf EM-Rente muss dann trotzdem noch gestellt werden, nach der Aufforderung durch die DRV, gibt es dann aber (üblicherweise) keine Probleme mehr bei der Bewilligung der EM-Rente, läuft schon ein Antrag ist das auch in Ordnung.
Der Sozialberater sollte vielleicht nochmal seine Kenntnisse auffrischen, bei der DRV gibt es KEINE Rente ohne Antragstellung, diese "Umdeutung einer Reha in Rente" ist nur ein (eher theoretischer) Bürokratieschritt, der dann die Bewilligung der EM-Rente (nach der offiziellen Antragstellung auf EM-Rente) relativ schnell und problemlos folgen läßt.Tja ich verstehe das alles nicht, der sozialberater in der Reha meinte sogar das ich unter Umständen gar keinen Antrag mehr stellen müsste.
Das Wichtigste überhaupt ist erst mal der Reha-Bericht und, dass du den SELBER möglichst lesen kannst, bevor ihn andere (Ämter) zu lesen bekommen, bei den Deutungen können wir hier inzwischen schon ganz gut helfen.
Es gibt viele "nette" Umschreibungen von beruflichen Einschränkungen in solchen Berichten, die dennoch nicht unbedingt zur Bewilligung einer EM-Rente führen müssen, so ein taufrischer Reha-Bericht ist nämlich ein Dokument mit Gutachten-Charakter für die Entscheidung der DRV dazu.
Arbeits-Unfähigkeit ist NICHT gleichbedeutend mit Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit), auch eine längerdauernde AU wird (aus Sicht der DRV) nur als vorübergehender Zustand gesehen, der nicht unbedingt die Berentung erfordert ...
Liebe Grüße von der Doppeloma