Rentenerhöhung Juli 2024
Verfasst: So 18. Feb 2024, 14:39
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrenter :
Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen.
Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.
Wer soll von den Neuregelungen profitieren :
Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.
Wie stark werden Erwerbsminderungsrenten steigen :
Eine Erwerbsminderungsrente wird bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich demnach im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Liebe Grüsse Engelchen 22
Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.
Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen.
Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.
Wer soll von den Neuregelungen profitieren :
Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.
Wie stark werden Erwerbsminderungsrenten steigen :
Eine Erwerbsminderungsrente wird bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten. Eine Rente in Höhe von 1.000 Euro würde sich demnach im Regelfall um 75 Euro auf 1.075 Euro erhöhen. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, wird der Zuschlag 4,5 Prozent betragen. Die Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro würde damit im Regelfall um 45 Euro auf 1.045 Euro steigen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Liebe Grüsse Engelchen 22